Bei der Preisgestaltung der von uns erbrachten Leistung (und von Tierärzten im Allgemeinen) kommt die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) zum Einsatz. Der Tierarzt ist gesetzlich verpflichtet, diese dort aufgeführten Mindestsätze einzuhalten (Einfacher Satz). Allerdings kann die jeweilige Tierarztpraxis bis auch zum dreifachen Satz liquidieren und im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung auch einen höheren Satz mit dem Tierbesitzer vereinbaren. Im Rahmen der Abrechnung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die wir Ihnen gerne, falls Fragen auftauchen sollten, erläutern.
Sie können sich über diesen Link einen Überblick über die GOT verschaffen.
Endlich weiß ich, was den Menschen vom Tier unterscheidet: Geldsorgen.
Jules Renard (1864 - 1910)